Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Leistungen der Trendmill GmbH im B2B-Bereich. Stand: Oktober 2026, Version 1.0.
01 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Verträge und Vereinbarungen zwischen der Trendmill GmbH, Böhmer Straße 7, A-4190 Bad Leonfelden, FN 591224 y, Landesgericht Linz (im Folgenden „Trendmill") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Trendmill ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mit Auftragserteilung bzw. Annahme der Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
02 Leistungsumfang
Trendmill erbringt Leistungen in den Bereichen:
- Software-Entwicklung und individuelle Anpassungen auf Basis der eigenen KI-Technologie „Liquid Intelligence®"
- Software-as-a-Service (SaaS) für digitale Berater, Terminals, Telefon-Bots, Signage, Dashboards und zugehörige Automatisierungen
- Content-Pflege-Services (Content Studio) und Branchen-Packs
- Beratung, Projektbegleitung, Integration in Fremdsysteme, Betrieb und Wartung
- Schulung und Enablement
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem gesondert abgeschlossenen Haupt- oder Rahmenvertrag.
03 Angebot, Vertragsabschluss & Mitwirkung
Angebote von Trendmill sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Trendmill oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, Trendmill alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
04 Preise & Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich — sofern nicht anders ausgewiesen — in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und ohne Reise-, Spesen- und Fremdleistungskosten.
Zahlungsbedingungen sofern nicht abweichend vereinbart:
- Einmalprojekte: 40 % bei Beauftragung, 30 % bei Meilenstein, 30 % bei Übergabe. Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- SaaS-Abonnements: jährlich im Voraus, Zahlungsziel 14 Tage netto. Monatliche Zahlweise auf Wunsch mit Aufschlag.
- Beratungs- und Projektstunden: monatlich im Nachhinein nach tatsächlich geleisteten Stunden, Zahlungsziel 14 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§ 456 UGB) sowie ein pauschaler Betreibungsaufwand von EUR 40 (§ 458 UGB) zu entrichten. Weitergehende Mahn- und Inkassokosten bleiben vorbehalten.
05 Leistungszeit, Leistungsort & Lieferverzug
Angegebene Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt, Ausfall von Vorleistungen Dritter (insbesondere Cloud-Anbieter, Konnektivität) oder vom Kunden zu vertretende Verzögerungen verlängern die Leistungsfrist entsprechend.
Leistungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Trendmill GmbH.
06 SaaS-Leistungen & Verfügbarkeit
Trendmill bemüht sich um eine durchschnittliche Jahresverfügbarkeit der SaaS-Plattform von 99,5 % gemessen am Server-Monitoring. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden:
- Geplante Wartungsfenster (vorab angekündigt, Richtwert bis 4 Stunden/Monat, nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeit)
- Ausfälle durch höhere Gewalt oder Vorleistungen Dritter (Rechenzentrum, Internet-Backbone, KI-Modell-APIs)
- Ausfälle durch vom Kunden verantwortete Konfigurationen oder Nutzungsabweichungen
Umfang, Grenzen und etwaige Service-Credits ergeben sich aus einer gesondert abgeschlossenen Service-Level-Vereinbarung (SLA).
Trendmill ist berechtigt, die Plattform laufend weiterzuentwickeln, Modelle und zugrundeliegende Komponenten zu tauschen, soweit die vereinbarten Funktionen erhalten bleiben.
07 Nutzungsrechte & Eigentum
7.1 Software und Plattform
Der Kunde erhält an der Trendmill-Plattform (einschließlich „Liquid Intelligence®", Content Studio und sämtlicher Standard-Module) ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Alle übrigen Rechte verbleiben bei Trendmill.
7.2 Individuelle Entwicklungsleistungen
An individuell für den Kunden entwickelten Erweiterungen erhält der Kunde — vorbehaltlich vollständiger Zahlung — ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Trendmill bleibt berechtigt, die zugrundeliegenden Werkzeuge, Bibliotheken und generische Komponenten weiter zu verwenden und für andere Kunden einzusetzen.
7.3 Kundendaten und Inhalte
Vom Kunden eingebrachte Daten, Inhalte, Logos, Marken und sonstige Schutzrechte verbleiben uneingeschränkt beim Kunden. Trendmill wird diese ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verwenden und auf keinen Fall zum Training eigener oder fremder KI-Modelle verwenden, es sei denn, der Kunde stimmt dem ausdrücklich und gesondert zu.
08 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten, Bild- und Textmaterialien
- Benennung einer verbindlich entscheidungsbefugten Ansprechperson
- Prüfung und Freigabe von Zwischenständen innerhalb angemessener Frist (Richtwert: 5 Werktage)
- Sicherstellung, dass eingebrachte Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen
- Angemessene Mitwirkung bei Abnahme, Schulung und Einführungsbegleitung
09 Mängelrüge, Gewährleistung & Nachbesserung
Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen ab Übergabe bzw. Erkennen, schriftlich zu rügen. § 377 UGB gilt. Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des UGB; die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe bzw. ab Inbetriebnahme der jeweiligen Teilleistung. Trendmill wird gerechtfertigte Mängel durch Verbesserung oder Austausch nach eigener Wahl beseitigen.
Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Fremdeingriffe, nicht kompatible Dritt-Systeme oder höhere Gewalt.
10 Haftung
Trendmill haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Trendmill ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung je Schadensfall mit dem einfachen Jahresnettoentgelt des betroffenen Vertrages, insgesamt jedoch pro Kalenderjahr mit EUR 50.000, begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Datenverlust (soweit der Kunde nicht die Backup-Pflichten eingehalten hat) sowie reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
10.1 Ausschluss bei Hackangriffen und unverschuldeten Ausfällen
Trendmill setzt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen, Ausfällen und Datenverlusten um (siehe Datenschutz & Datensicherheit). Ein hundertprozentiger Schutz ist nach dem Stand der Technik jedoch nicht möglich. Trendmill übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die aus den folgenden Ereignissen resultieren, sofern Trendmill selbst nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat:
- Cyberangriffe, Hacks, Ransomware, DDoS-Attacken und sonstige kriminelle Eingriffe Dritter
- Ausfälle, Störungen oder Qualitätsminderungen bei Vorleistungs- oder Infrastruktur-Anbietern (Rechenzentrum, Internet-Backbone, KI-Modell-APIs, Payment-Provider, Mail-Relays etc.)
- Ausfälle durch höhere Gewalt (siehe § 14)
- Vom Kunden verursachte Fehlkonfigurationen, Fehlbedienungen oder nicht freigegebene Dritt-Integrationen
- Zero-Day-Vulnerabilities in verwendeten Open-Source-Komponenten oder Fremdbibliotheken, bevor ein Patch verfügbar ist
- Fehlerhafte, missverständliche oder unvollständige Antworten der eingesetzten KI-Modelle (siehe § 10.2)
10.2 KI-spezifischer Haftungsausschluss
Trendmill grounded Antworten auf das vom Kunden gepflegte Wissen und minimiert so das Risiko von Halluzinationen strukturell. Dennoch kann ein hundertprozentig korrektes Antwortverhalten der eingesetzten KI-Modelle nicht garantiert werden. Trendmill übernimmt daher keine Haftung für wirtschaftliche oder sonstige Nachteile des Kunden oder dessen Endkunden, die aus einzelnen KI-Antworten resultieren. Dem Kunden obliegt es, kritische Prozesse (z. B. verbindliche Preisangaben, rechtliche Zusagen) mit einem Human-in-the-Loop-Review abzusichern.
10.3 Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden und vom Ersatzpflichtigen, längstens jedoch in 3 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
11 Datenschutz & Vertraulichkeit
Trendmill und der Kunde verpflichten sich wechselseitig zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen Informationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
Soweit Trendmill personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO ab. Alle Daten werden grundsätzlich in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet.
12 Referenznennung
Trendmill ist berechtigt, Name und Logo des Kunden sowie eine neutrale Projektbeschreibung zu Referenzzwecken zu verwenden (Website, Pitch-Decks, Case-Studies), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Vertrauliche Details werden selbstverständlich nicht veröffentlicht.
13 Vertragslaufzeit & Kündigung
13.1 Projekt-Verträge
Einmalprojekte enden mit Abnahme bzw. vollständiger Leistungserbringung. Eine ordentliche Kündigung ist für den Kunden gegen Vergütung der bereits erbrachten Leistungen zuzüglich eines pauschalen Abgeltungsanteils von 20 % des Restauftragswerts jederzeit möglich.
13.2 SaaS- und Dauerleistungen
SaaS-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
13.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insb. schwerwiegende Vertragsverletzung, Insolvenz) bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe auf übergeordnete Infrastruktur, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle wesentlicher Vorleistungen Dritter — befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 90 Tage an, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt.
15 Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPR.
- Erfüllungsort ist 4190 Bad Leonfelden.
- Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Trendmill GmbH (Landesgericht Linz) vereinbart. Trendmill ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
FN 591224 y, Landesgericht Linz · UID: ATU79042439
office@trendmill.at · +43 720 704120